Hausordnung

Hausordnung der Veranstaltung 

1. Geltung der Hausordnung 

Die Veranstaltung beinhaltet alle eingezäunten Bereiche des Veranstaltungsortes sowie alle teilnehmenden Locations, deren Betreten durch Einzäunung eingeschränkt wurde und für die der Zutritt nur mit gültigem Eintrittsticket gewährt wird. 

2. Anordnungen des Veranstalters 

Den Anordnungen des Veranstalters und deren Beauftragten, insbesondere der Ordnungskräfte, ist jederzeit Folge zu leisten. 

3. Betreten des Veranstaltungsgeländes 

Das Betreten der Veranstaltungsorte ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten Armband, das vom Veranstalter ausgegeben wird, erlaubt. 

4. Kein Eintritt für auffällige Besucher:innen 

Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar durch Konsum von Betäubungsmitteln auffällige Besucher:innen haben keinen Anspruch auf Einlass in die Veranstaltungsorte. 

5. Sicherheitskontrollen 

Es wird keine Sicherheitskontrollen geben. Sollte jedoch durch Besucher:innen oder Helfer:innen unter Punkt 6 „Verbotene und erlaubte Gegenstände“ gesichtet werden, so kann der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die jeweiligen Besucher von der Veranstaltung ausschließen. Das Recht auf die Rückerstattung des Ticketpreises erlischt und die erneute Teilnahme an der Veranstaltung durch den erneuten Kauf eines Tickets ist ausgeschlossen. 

6. Verbotene und erlaubte Gegenstände 

6.1 Zu den verbotenen Gegenständen gehören u.a. 

a) Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Arten von Waffen aller Art, 
b) Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug, 
c) Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u. a. Bengalische Feuer), 
d) Laserpointer aller Art, 
e) Alle Arten von mitgebrachten Getränken, Flüssigkeiten und Speisen in jeglicher Form, 
f) Flaschen aller Art, 
g) Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten 
h) Möbelstücke und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände, 
i) Stühle, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z. B. Styroporwürfel), 
j) Sonstiges Campingequipment, 
k) Musikanlagen aller Art (mit Ausnahme von Smartphones), 
l) Einkaufswägen, 
m) Tiere aller Art, 
n) Offene Feuer, 
o) Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge, 
p) Megaphone und ähnliche Lautsprechereinrichtungen, 
q) Sperrige Gegenstände (z. B. Motorradhelme, Fahnenstangen), 
r) Selfie-Sticks, 
s) Aufzeichnungsgeräte aller Art (Ausnahme: Smartphones und Kleinbildkameras), 
t) Große Ketten, Nietengürtel und –armbänder und ähnliche Accessoires die dazu geeignet sind, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusenken. 
u) Campingequipment und Sitzgelegenheiten aller Art 
v) Cannabis in jeder Form und Art 

6.2 Zu den erlaubten Gegenständen gehören persönliche Kleidung und Ausrüstungsgegenstände. Dies sind u.a. 

a) Sonnencreme 
b) Feuerzeug 
c) Medikamente (Asthmaspray, Tabletten etc.) 
d) Powerbank 
e) Kontaktlinsenflüssigkeit 
f) Desinfektionsflüssigkeit 
g) Zigaretten und E-Zigaretten 
h) Insulinspritzen (nur s.c. Applikation = sehr kurze Nadel) 
i) Insulinfläschchen 
j) Babynahrung 

6.3 Das Mitführen der vorstehend genannten verbotenen Gegenstände kann zur Abweisung von Besucher:innen von der Veranstaltung führen. Weitere nicht in der Liste beinhaltete Gegenstände werden nach Einzelfallprüfung durch den Ordnungsdienst vor Ort entschieden. 

7. Fluchtwege 

Fluchtwege und Treppen sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren. 

8. Umgang mit Abfällen 

Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Abfallbehälter zu entsorgen. 

9. Jugendschutz 

Das Jugendschutzgesetz gilt entsprechend auf dem Veranstaltungsgelände. 

10. Toiletten 

Die Nutzung der bereitgestellten Toiletten während der Veranstaltung ist verpflichtend. Andere Stellen dürfen nicht zur Erleichterung verwendet werden. 

11. Vandalismus 

Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden zur Anzeige gebracht. 

12. Verbot des Betretens bestimmter Flächen 

Das Betreten und Besteigen von Zäunen, Lichtmasten, jeglicher Art von Aufbauten, Gebäuden, Sanitäranlagen, Stromkästen und anderen infrastrukturellen Gegenständen ist strengstens verboten! 

13. Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände ohne Berechtigung 

Personen, die sich ohne eine Berechtigung in einem der Veranstaltungsorte aufhalten, werden der Veranstaltung verwiesen und wegen Leistungserschleichung nach § 265a StGB und Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB angezeigt. 

14. Gebot der Rücksichtnahme 

Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Besucher:innen zu üben. 

15. Ausschluss von Besucher:innen 

Liegen wichtige Gründe vor, insbesondere wenn Besucher:innen Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art (z. B. Körperverletzung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Sachbeschädigung, Abbrennen von Pyrotechnik) begehen oder aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands andere Besucher:innen gefährden (z. B. Corona), macht der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch und wird Besucher:innen von der Veranstaltung ausschließen. Auch ist es den Betreibern gestattet, bei wichtigen Gründen Besucher:innen aus der jeweiligen Location zu verweisen. Nach Rücksprache mit dem Veranstalter kann es auch hier zum Ausschluss von der Veranstaltung kommen. Auch in diesem Fall verlieren Eintrittskarten bzw. Armbänder ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. 

16. Verbot der Gefährdung anderer Besucher:innen 

Jede Gefährdung anderer Besucher:innen – insbesondere durch „Crowd-Surfen“, „Circle/Wall of Death“, „Pogo-Tanzen“ oder durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern (u. a. bengalische Feuer, Nebelkerzen) – ist strengstens verboten. Ziffer 16 gilt entsprechend. 

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